Wohnungsbrände: Rauchmelder als Sicherheitsmittel gegen Rauchgase. Blitzschnell können in einer Wohnung die Flammen aufgrund eines technischen Defekts, brennender Kerzen oder einer Zigarette um sich greifen. Jetzt wo die Weihnachtszeit vor der Tür steht, haben Wohnungsbrände wieder Hochsaison. Viele denken mir passiert das schon nicht, doch jedes Jahr gibt es rund 200.000 Wohnungsbrände in Deutschland, das heißt, pro Tag rückt die Feuerwehr im Durchschnitt 548 mal wegen eines Wohnungsbrandes aus. Jährlich fallen den Wohnungsbränden 600 Menschen zum Opfer, was dabei oft übersehen wird, rund 95 Prozent der Brandtoten ersticken an den Rauchgasen.
Das mittlerweile in zahlreichen Bundesländern für viele Mieter ein Brand nicht schlimmer endet, verdanken sie einem einfachen, nur wenige Euro teuren Rauchmelder. Rauchmelder erkennen Rauchgase, sind einfach anzubringen und können Leben retten. Sie sind ab 5 Euro beispielsweise in Baumärkten erhältlich, bessere Exemplare kosten 8 Euro bis 12 Euro. Also ein geringer Betrag gegenüber der Sicherheit die dadurch in den eigenen vier Wänden geschaffen wird. Die Geräte müssen nach der DIN-Norm 14604 zertifiziert sein.
Rauchmelder sollten rechtzeitig angebracht werden, am besten an der Decke, da Rauchgase nach oben steigen. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und auch Flure, die als Rettungswege dienen, sollten mit Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Sind Sie Mieter, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen. Rauchmelder sind nämlich nicht in allen Bundesländern Pflicht. Wo eine Pflicht zur Anbringung von Rauchwarnmeldern besteht ist der Vermieter zuständig. Er kann die Kosten hierfür aber auf den Mieter umlegen.
Der Gesetzgeber hat in einigen Bundesländern mit einer Rauchmelderpflicht für private Wohnräume auf die Brandvorfälle reagiert. In folgenden Bundesländer gilt eine Pflicht für Rauchmelder:
- Hamburg in Neu-, Um- und Bestandsbauten (Nachrüstpflicht in bestehenden Wohnungen bis 31.12.2010)
- Hessen in Neu-, Um- und Bestandsbauten (Nachrüstpflicht in bestehenden Wohnungen bis 31.12.2014)
- Mecklenburg-Vorpommern in Neu-, Um- und Bestandsbauten (Nachrüstpflicht in bestehenden Wohnungen bis 31.12.2009)
- Rheinland-Pfalz in Neu-, Um- und Bestandsbauten (Nachrüstpflicht in bestehenden Wohnungen bis Juli 2012
- Saarland in Neu- und Umbauten
- Schleswig-Holstein in Neu-, Um- und Bestandsbauten (Nachrüstpflicht in bestehenden Wohnungen bis 31.12.2010)
- Thüringen in Neu- und Umbauten
- Bremen in Neu-, Um- und Bestandsbauten (Nachrüstpflicht in bestehenden Wohnungen bis Ende 2015)
Für den Fall, dass es doch mal brennt, ist der Eigentümer / Vermieter einer Wohnung über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Hat der Mieter den Brand verursacht dann sollte er auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung haben. Aber auch eine Hausratversicherung ist für jeden egal ob Mieter oder Eigentümer empfehlenswert, denn die kümmert sich darum, dass er sein Inventar (Möbel, Computer, Tapeten, Fernseher usw.) wieder ersetzt bekommt.
