
Bundesregierung beschließt Mietrechtsreform - Mehr Rechte für Vermieter bei Sanierung und gegen Mietnomaden/ Foto: (c) U. Koch
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes beschlossen. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Anreize zur energetischen Sanierung von Wohnraum und Abhilfe gegen das Mietnomadentum zu schaffen.
Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verteilt die Mietrechtsreform ihre Vorteile und Lasten fair auf Vermieter und Mieter und erleichtert energetische Modernisierungen im vermieteten Wohnraumbestand. “Um die Energieeffizienz dieses „schlafenden Riesen“ zu wecken, schafft das neue Mietrecht richtige Anreize, indem der Mietminderungsanspruch bei energetischen Sanierungen erst nach drei Monate geltend gemacht werden kann. Umgekehrt profitieren die Mieter von geringeren Nebenkosten. Der Vermieter darf wie bei anderen Sanierungen auch nach geltendem Recht jährlich maximal 11 Prozent der Kosten für die Modernisierungen auf die Miete umlegen”, so die Justizministerin.
Hinsichtlich des Mietnomadentums soll die Situation von Kleinvermietern verbessert werden. “Sie können künftig auf die in der Praxis entwickelte „Berliner Räumung“ zurückgreifen, denn dieses Modell ist Grundlage für die gesetzliche Neuregelung. Die „Berliner Räumung“ ermöglicht es Vermietern, die Wohnung durch den Gerichtsvollzieher räumen zu lassen, ohne gleichzeitig die Gegenstände in der Wohnung – oftmals kostenaufwendig – wegschaffen und einlagern zu müssen. Vermieter sollen im Zivilprozess Zahlungs- und Räumungsansprüche gegenüber sog. „Mietnomaden“ leichter durchsetzen können. Der Mieter kann künftig vom Gericht verpflichtet werden, eine Sicherheit für Mietschulden zu stellen, die während langwieriger Prozesse auflaufen. Befolgt er diese Anordnung nicht, kann die Wohnung im Eilverfahren geräumt werden”, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Mieterbund sieht Mietrechtsänderungen als überflüssig an
„Die geplanten Änderungen des Mietrechts sind überflüssig wie ein Kropf. Die Vorstellung der Bundesregierung, mit dem Abbau von Mieterrechten, zum Beispiel dem Mietminderungsrecht, könnten Investitionen ausgelöst und energetische Modernisierungen vorangetrieben werden, ist schlicht falsch und nicht mehr nachvollziehbar. Diesen Gesetzentwurf braucht niemand“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses.
Der Ausschluß des Mietminderungsrecht bei Baumaßnahmen zur energetischen Modernisierung für drei Monate bedeutet, trotz Baulärms, Dreck, Einrüstung des Gebäudes und Verdunklung der Wohnung oder trotz Ausfall der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung soll der Mieter weiter die volle Miete zahlen. „Damit schafft die Bundesregierung ein ‚Grundrecht für Verbraucher‘ teilweise ab. Egal, ob im Kaufrecht, Reiserecht oder bei Handwerkerverträgen – niemand muss 100 Prozent zahlen, wenn die Gegenleistung nicht zu 100 Prozent erbracht wird“, erklärte Siebenkotten.
Auch die geplanten Neuregelungen zur Bekämpfung von Wohnungsbetrügern sind nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes unnötig. Vor allem seien sie völlig ungeeignet, die Straftatbestände rund um die Mietwohnung zu verhindern. „Wem soll es helfen, wenn Mieter künftig fristlos gekündigt werden dürfen, die ihre Mietkaution nicht pünktlich zahlen“, fragte Siebenkotten.
Nach geltendem Recht könne der Vermieter heute schon Mietern fristlos kündigen, die ihre Miete nicht zahlen. Künftig könnte er dann auch Mietern, die ihre Miete Monat für Monat pünktlich überwiesen haben, fristlos kündigen, wenn sie die Mietkaution nicht eingezahlt haben. Das mache wenig Sinn. „Problematisch ist aus unserer Sicht aber, dass Mietern die Räumung ihrer Wohnung per einstweiliger Verfügung droht, wenn der Vermieter beispielsweise wegen Zahlungsverzugs gekündigt hat und der Mieter den geschuldeten Geldbetrag nicht hinterlegen kann oder will“, erklärte Siebenkotten. Hier werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Statt Wohnungsbetrüger und Straftäter werden Mieter betroffen sein, die – aus welchen Gründen auch immer – kurzfristig die Miete nicht zahlen können, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder familiären Problemen.
Haus & Grund: Guter Tag für Energiewende, schlechter Tag für Mietbetrüger
Haus & Grund Deutschland, der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sieht in dem Gesetzentwurf indes einen “guten Tag für die Energiewende und ein schlechter Tag für Mietbetrüger.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. Dieser Gesetzentwurf enthalte eine Reihe von Änderungen, die eine energetische Modernisierung von vermieteten Wohngebäuden erleichtere. Zugleich erschwere er Mietbetrügern das Handwerk, ohne redliche Mieter zu benachteiligen.
Kornemann wertet den Gesetzentwurf insgesamt als großen Fortschritt. Werde das Gesetz so vom Bundestag verabschiedet, könnten sich Mieter und Vermieter zukünftig bei vielen Fragen wieder auf Augenhöhe gegenübertreten. Er forderte jedoch, die anstehenden parlamentarischen Beratungen zu nutzen, um die unterschiedlichen Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter einander anzugleichen. „Es ist für die privaten Vermieter unverständlich, warum Union und FDP diese Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag nicht in den Entwurf aufgenommen haben, um diese Ungleichbehandlung zu beenden“, sagte Kornemann.
