Vermittlungsausschuss: Auch im zweiten Anlauf keine Einigung bei der steuerlichen Förderung für die Gebäudesanierung erzielt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner 14. Sitzung seine Beratungen zu dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden erneut vertagt. Jetzt bleibt dem Vermittlungsausschuss nur noch eine Chance in der nächsten Sitzung, den Weg für das Gesetz frei zu machen.
Unternehmen und Verbände der Immobilienwirtschaft und Immobilienbesitzer haben sich noch vor dem zweiten Sitzungstermin für die steuerliche Förderung stark gemacht. Durch steuerliche Anreize könnten Gebäude saniert und der Energieverbrauch gesenkt werden.
Die Bundesregierung plant deshalb Energiesparen voranzutreiben. Immobilieneigentümer sollen Aufwendungen für Energiesparmaßnahmen an Gebäuden jährlich zu zehn Prozent von der Steuer absetzen dürfen. Der Bund sieht in der energetischen Sanierung des Gebäudebestands den zentralen Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele.
Das Finanzministerium rechnet mit Steuermindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr. Der Großteil der Kosten für die energetische Gebäudesanierung, nämlich etwa 900 Millionen Euro, soll dabei von den Ländern getragen werden.
