Vermittlungsausschuss hat seine Beratungen zur energetischen Gebäudesanierung vertagt. Bund und Länder ringten am Mittwochabend wieder im Vermittlungsausschuss um einen Kompromiss zur energetischen Gebäudesanierung.Das Ergebnis: Der Vermittlungsausschuss hat in der Fortsetzung seiner 14. Sitzung seine Beratungen zu dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vertagt. Das Hin und Her bei der Finanzierung der Gebäudesanierung geht nun weiter und Immobilienbesitzer müssen weiter auf einen Steuerbonus für die energetische Haussanierung warten.
Die deutschen Immobilienverbände forderten die Mitglieder des Vermittlungsausschusses bereits vor den Beratungen auf, sich endlich zum Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierung positiv zu einigen und mit der Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für die energetische Sanierung auch die privaten Eigentümer besser in die energetische Sanierung einzubinden.
Im Rahmen der Energiewende soll die Haussanierung steuerlich gefördert werden. Dafür will die Bundesregierung Immobilienbesitzern einen Steuervorteil gewähren, die den Verbrauch von Energie verringern. Die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sollen Hausbesitzer über 10 Jahre als Abschreibungen bzw. Sonderausgaben in Höhe von 10 Prozent der Herstellungskosten steuermindernd geltend machen können. Zwischen Bund und Länder herrscht allerdings keine Einigung über die Verteilung der Kosten. Die Bundesländer sperren sich gegen den Steuerbonus aus Furcht vor Einnahmeverlusten.
Immobilienverbände sehen dies allerdings etwas anders. Die energetische Sanierung wirke sich auch vorteilhaft auf das Gesamtinvestitionsverhalten aus, erklärten die Verbände. So stoße ein Euro an Fördermitteln das Achtfache an Investitionen an. Darüber hinaus seien Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer und durch mehr Beschäftigung bei den Sozialkassen zu erwarten.
