Mieter darf Miete wegen Baulärms auf Nachbargrundstück nicht kürzen. Zur Wahrung des Hausfriedens müssen Mieter beim Gebrauch der Mietwohnung generell sich so verhalten, dass keiner seiner Nachbarn für gewöhnlich, gestört oder belästigt wird. Lärmbelästigungen infolge von Baulärm, der durch erforderliche Reparaturarbeiten oder Modernisierung-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen muss werktags in aller Regel zu bestimmten Zeiten hingenommen werden. Doch wie sieht es aus, wenn der Baulärm von einem Nachbargrundstück kommt? Müssen Mieter den Baulärm des Nachbargrundstücks hinnehmen oder kann die Miete gekürzt werden?
Störungen durch Baulärm auf einem Nachbargrundstück müssen laut einer Entscheidung des Landgerichts Gießen vom Mieter auf jeden Fall hingenommen werden, wenn sich das Nachbargrundstück entweder in verwahrlostem Zustand befindet oder eine Baulücke vorhanden ist, berichtet die „Berliner Morgenpost“ (Onlineausgabe). Laut dem Urteil stellt die Lärmbelästigung keine Vertragswidrigkeit dar, da der Mieter bei Anmietung mit späteren Baumaßnahmen rechnen musste. Der Mieter darf deshalb die Miete wegen Baulärms in diesen Fällen nicht einfach kürzen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob Mietkürzungen wegen Baulärms auf Nachbargrundstücken möglich sind, soll nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden.
