Dürfen Vor-Vermieter den neuen Vermieter vor einem Mietnomaden vorwarnen? Sie nisten sich ein, zahlen keine Miete, hinterlassen oft die Wohnung in einem verwahrlosten Zustand und verlassen die Mietwohnung über Nacht fluchtartig: Mietnomaden. Mietnomaden sind für Vermieter immer wieder ein Ärgernis. Mietschulden und heruntergekommene Wohnungen sind Hinterlassenschaften, die Vermieter auf die Palme bringen. Jährlich entstehen so den Vermietern in Deutschland Schäden in Millionenhöhe.
Mit der Mietrechtsreform 2012 plant der Gesetzgeber Maßnahmen, die es dem Vermieter erlauben gegen Mietnomaden besser vorzugehen. Der Schutz gegen „Mietnomaden“ soll verbessert und die Durchsetzung von Räumungsurteilen erleichtert werden.
Vor allem private Kleinanbieter die als Vermieter tätig sind so der Gesetzgeber, sollen insbesondere bei der prozessualen und zwangsvollstreckungsrechtlichen Durchsetzung besser gestellt und wirtschaftliche Schäden die durch Mietnomaden entstehen reduziert werden. Mieter, die ein Mietverhältnis bereits in der betrügerischen Absicht begründen, keine Miete zu zahlen, sich aus der Wohnung herausklagen zu lassen und die Wohnung zudem teilweise verwahrlost oder mit Vandalismusschäden zurücklassen, sollen es nach dem Willen des Gesetzgebers damit in Zukunft schwerer haben.
Doch was kann ein Vermieter tun, um sich nicht einen Mietnomaden in seine Mietwohnung zu holen. Ein Leser fragte “Darf der Vor-Vermieter den neuen Vermieter vorwarnen bzw. darf der Vermieter beim Vor-Vermieter nachfragen?“.

1
HVH2001 04 | 14 | 2012 at 08:06 ...
Ja natürlich darf der neue Vermieter sich beim Vor-Vermieter erkundigen. Das sollte er sogar machen. Am besten vom Mieter die Telefonnummern von gleich zwei Vor-Vermietern geben lassen und mit den mal ein kleines Schwätzchen führen. Besser als jede Selbstauskunft.